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Aktuelle Corona-Regeln

Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. 

Bis zum 7. April 2023 hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen. 

Am 7. April 2023 ist der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen ausgelaufen. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Maßnahmen sind weggefallen – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. 

Bis zum 7. April 2023 hatten die Länder zudem die Möglichkeit, über die bundesweiten Maßnahmen hinaus weitere Regelungen anzuordnen – wie etwa die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Ziel war, die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese Regelung war auch im Infektionsschutzgesetz § 28b festgeschrieben. Mit Auslaufen des rechtlichen Rahmens für die Maßnahmen ist sie wie die bundesweite Regelung zum 7. April weggefallen.