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Corona-Infektion: Was ist zu tun?

Eine Isolationspflicht für Personen, die sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben, besteht nicht mehr. Jedoch werden alle Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, weiterhin eigenverantwortlich vorsichtig zu sein und sich und andere so gut wie möglich zu schützen. Empfohlen wird beispielsweise das freiwillige Tragen von FFP2-Masken sowie das Durchführen von Selbsttests auch bei leichten Symptomen.

Personen mit einer Corona-Infektion sollten aber möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen vermeiden, insbesondere zu Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19.

Um das Ansteckungsrisiko für andere zu verringern, sind einige Verhaltens- und Hygienemaßnahmen sinnvoll:

  • Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts sollten möglichst vermieden werden.
  • Erkrankte sollten wenn möglich getrennt von anderen untergebracht sein und nur zu den Haushaltsangehörigen Kontakt haben, die sie zur Unterstützung benötigen.
  • Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad sollten möglichst zeitlich getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern genutzt werden. Auch Mahlzeiten sollten nicht gemeinsam eingenommen werden.
  • Bei unvermeidbaren Kontakten sollte möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten und von allen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Alle Räume sollten regelmäßig gelüftet werden.
  • Die Husten- und Niesregeln sollten konsequent eingehalten werden: Beim Husten und Niesen von anderen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Anschließend Händewaschen nicht vergessen!
  • Häufig berührte Oberflächen, zum Beispiel Nachttische, Bettrahmen und Smartphones, Bad- und Toilettenoberflächen sollten Sie täglich mit einem haushaltsüblichen Reinigungsmittel und eventuell mit einem Flächendesinfektionsmittel reinigen. Welche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll sind, sollten Sie am besten mit dem betreuenden Arzt beziehungsweise der betreuenden Ärztin absprechen.

Bitte beachten Sie zudem die Empfehlungen des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin.

Eine Isolationspflicht für Personen, die sich mit dem Corona-Virus angesteckt haben, besteht nicht mehr. Jedoch werden alle Bürgerinnen und Bürger darum gebeten, weiterhin eigenverantwortlich vorsichtig zu sein und sich und andere so gut wie möglich zu schützen. Empfohlen wird beispielsweise das freiwillige Tragen von FFP2-Masken sowie das Durchführen von Selbsttests auch bei leichten Symptomen.

Personen mit einer Corona-Infektion sollten aber möglichst zu Hause bleiben und Kontakte zu anderen vermeiden, insbesondere zu Personen mit Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer Erkrankung an COVID-19.

Um das Ansteckungsrisiko für andere zu verringern, sind einige Verhaltens- und Hygienemaßnahmen sinnvoll:

  • Kontakte zu Personen außerhalb des Haushalts sollten möglichst vermieden werden.
  • Erkrankte sollten wenn möglich getrennt von anderen untergebracht sein und nur zu den Haushaltsangehörigen Kontakt haben, die sie zur Unterstützung benötigen.
  • Gemeinschaftsräume wie Küche oder Bad sollten möglichst zeitlich getrennt von anderen Haushaltsmitgliedern genutzt werden. Auch Mahlzeiten sollten nicht gemeinsam eingenommen werden.
  • Bei unvermeidbaren Kontakten sollte möglichst ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten und von allen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Alle Räume sollten regelmäßig gelüftet werden.
  • Die Husten- und Niesregeln sollten konsequent eingehalten werden: Beim Husten und Niesen von anderen abwenden und ein Taschentuch oder die Armbeuge vor Mund und Nase halten. Anschließend Händewaschen nicht vergessen!
  • Häufig berührte Oberflächen, zum Beispiel Nachttische, Bettrahmen und Smartphones, Bad- und Toilettenoberflächen sollten Sie täglich mit einem haushaltsüblichen Reinigungsmittel und eventuell mit einem Flächendesinfektionsmittel reinigen. Welche Desinfektionsmaßnahmen sinnvoll sind, sollten Sie am besten mit dem betreuenden Arzt beziehungsweise der betreuenden Ärztin absprechen.

Bitte beachten Sie zudem die Empfehlungen des behandelnden Arztes beziehungsweise der Ärztin.